Brandverhalten

Mit dem Ministerialerlass 30/03/2022 vom 7. Juli 2022 ist die neue technische Vorschrift RTV 13 “Außenwandfassade von Gebäuden” in Kraft getreten.

Brandverhalten von Fassaden mit Wärmedämmsystemen

Die neue RTV13 “Außenwandfassade von Gebäuden”

Mit dem Ministerialerlass 30/03/2022 vom 7. Juli 2022 ist die neue technische Vorschrift RTV 13 “Außenwandfassade von Gebäuden” in Kraft getreten. Diese sieht im Vergleich zu den bereits vorgesehenen Maßnahmen der „allgemeinen technischen Vorschrift“ und der „RTV im Zusammenhang mit dem Brandschutzgesetz“ zusätzliche Maßnahmen zur Regelung des Brandverhaltens von Fassaden vor – einschließlich derjenigen mit Wärmedämmung.

Ziel ist es, die Wahrscheinlichkeit der Ausbreitung eines Brandes im Inneren des Gebäudes zu begrenzen (...), die Wahrscheinlichkeit eines Fassadenbrandes und seiner anschließenden Ausbreitung durch einen Brand von außen zu begrenzen (...) und schließlich im Brandfall das Herabfallen von Fassadenteilen zu vermeiden oder zu begrenzen, die die sichere Flucht der Gebäudebewohner und das Eingreifen der Rettungskräfte gefährden könnten.

Die Technische Vorschrift RTV 13 führt einige Neuerungen ein und unterscheidet dabei drei verschiedene Gebäudetypen (SA-SB-SC) mit unterschiedlichen Mindestanforderungen an die Fassadendämmung:
Gebäude des Typs SA zeichnen sich dadurch aus, dass die Höhe aller Geschosse -1 m < h ≤ 12 m beträgt, die Gesamtbelegung 300 Personen nicht übersteigt und sie keine Abteilungen enthalten, in denen medizinische Versorgung stattfindet. Die Gebäude sind oberirdisch und einstöckig. Für die Brandverhaltensklasse von Wärmedämmsystemen (Gesamtsystem) besteht keine Verpflichtung, es wird jedoch die Klasse B-s3-d0 empfohlen.
Der Gebäudetyp SB ist durch Geschossebenen gekennzeichnet, die eine Höhe h ≤ 24 m haben müssen und keine Abteile enthalten dürfen, in denen medizinische Versorgung stattfindet. Für diesen zweiten Gebäudetyp ist die Brandreaktionsklasse B-s2-d0 vorgesehen.
Alle übrigen Gebäude fallen in die Kategorie SC, für die es separate Brandverhaltensklassen für Fassade (B-s1-d0), Decke (A2-s1-d0) und Trennstreifen (A2-s1-d0) gibt.

Für die letzte Kategorie, Gebäude vom Typ SC (Höhe > 24 m), schreibt die RTV 13 vor, dass die Dämmung (KIT) mindestens die Brandverhaltensklasse B-s1-d0 (und an der Decke die Klasse A2-s1-d0) aufweisen muss, und dass bei Vorsprüngen an der Fassade und am Dach von horizontalen Innentrennwänden (Fußböden), vertikalen Trennwänden (Wänden) oder in der Nähe von Installationen Trennstreifen von mindestens 1 m Länge aus Materialien/Produkten mit einer Brandverhaltensklasse von mindestens A2-s1-d0 angebracht werden müssen. Darüber hinaus müssen die darunter liegenden Bauteile die Feuerwiderstandsklasse E 30-ef (o-i) oder, wenn sie tragend sind, RE 30-ef (o-i) aufweisen.

Wenn wir über das Brandverhalten sprechen, beziehen wir uns auf zwei Eigenschaften: Zum einen auf das Brandverhalten, d. h. den Grad der Beteiligung eines Materials oder Systems in den frühen Stadien eines Brandes, zum anderen auf die Feuerbeständigkeit, d. h. die Fähigkeit eines Bauteils, während der Entwicklung eines Brandes zu widerstehen und bestimmte mechanische Eigenschaften für eine bestimmte Zeit beizubehalten.
Die Feuerwiderstandseigenschaften (REI) beziehen sich auf Strukturen, während sich bei einer Dämmung die Eigenschaften auf das Brandverhalten beziehen.

Die Wärmedämmung ist ein System, das aus mehreren Komponenten besteht (Klebe- und Armiermörtel, Dämmplatte, Oberputz) und mit der Wandstruktur verklebt und mechanisch befestigt wird. Das Brandverhalten eines Wärmedämmsystems ergibt sich aus seinem Verhalten als System und nicht aus dem Brandverhalten des Dämmstoffs allein oder der einzelnen Bauteile. Nur ein zertifiziertes Komplettsystem kann zuverlässige Leistungen bieten.

RÖFIX Wärmedämmsysteme sind sowohl ETA-zertifiziert nach “ETAG 004” / EAD 0400083-00-0404, als auch CE-gekennzeichnet und bieten somit ausreichenden Brandschutz und nachgewiesene Sicherheit im Brandfall.
Das Verhalten wird durch eine Brandprüfung des gesamten Systems in der tatsächlichen Benutzungskonfiguration (oder wie in der ETA für den ungünstigsten Fall vorgesehen) bewertet, wobei die Brandklassifizierung gemäß EN 13501-1 (Flammenentwicklung, Rauchentwicklung (s) und Abtropfen (d)) bescheinigt wird. Eine nicht zertifizierte “zusammengesetzte” Dämmung kann nicht garantieren, dass diese Leistungen erfüllt werden.

Bei der Modernisierung bestehender Kondominien bzw. bei der Fassadengestaltung ist es möglich, weiterhin den Richtlinien des Rundschreibens Nr. 5043 vom 15.04.2013 zu folgen, wenn der Ministerialerlass Nr. 246 vom 16.05.1987 in seiner geänderten und ergänzten Fassung für die Anpassung des Kondominiums an die Brandschutzvorschriften zugrunde liegt. Alternativ ist der RTV 13 anzuwenden, wenn das Kondominium unter Anwendung des Brandschutzgesetzes und somit des RTV 14 entworfen wurde.
In jedem Fall ist es der Brandschutzplaner oder Brandschutzfachmann, der sich mit den Vorzügen einer sorgfältigen Brandschutzplanung auseinandersetzen muss, was nicht immer leicht zu beurteilen ist.
Andererseits ist es bei Gebäuden, die nicht den Brandschutzvorschriften unterliegen – auch wenn dies nicht zwingend vorgeschrieben ist – möglich, Verbesserungen an Dämmungen der Klasse B vorzunehmen, indem in den Fußböden oder alternativ im Bereich der Stürze über den Fenstern und Türen Brandbarrieren aus speziellen nicht brennbaren Mineralwolle-Dämmplatten angebracht werden, um die Ausbreitung des Feuers und die daraus resultierenden Schäden an der Fassade zu begrenzen.
Alle RÖFIX Wärmedämmsysteme sind mindestens in die Euroklasse B-S1-d0 Brandverhalten nach EN 13501-1 oder höher eingestuft und erfüllen somit die Anforderungen der entsprechenden Vorschriften. Die Brandverhaltensklasse ist auch in der Europäischen Technischen Zulassung (ETA) enthalten und wird in der Leistungserklärung (DoP) in Übereinstimmung mit der CE-Kennzeichnung des Gesamtsystems angegeben.

Handbuch RÖFIX Wärmedämmsysteme